EU: Klimazoll in Kraft getreten
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Zu Beginn des Jahres ist der europäische Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) in Kraft getreten: Seit dem 1. Januar 2026 werden bestimmte Güter (z. B. Stahl, Zement, Dünger) mit einem CO₂-Preis belegt, wenn sie in die EU eingeführt also importiert werden. Doch was steckt dahinter und warum ist der CBAM überhaupt notwendig?
CBAM soll für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen
Im Gegensatz zu vielen außereuropäischen Unternehmen müssen europäische Hersteller für ihre CO₂-Emissionen einen Preis bezahlen. Sinn und Zweck des Ganzen: Steigende CO₂-Preise sollen die Unternehmen dazu bewegen, den klimaschädlichen CO₂-Ausstoß zu verringern. Der CBAM soll sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt werden. Anders gesagt: Importierte Waren aus Drittländern sollen nicht deswegen günstiger sein, weil sie keine oder geringere CO₂-Kosten tragen. Auf diese Weise will die EU faire Wettbewerbsbedingungen aufrechterhalten und das sogenannte "Carbon Leakage" verhindern, sprich: die Verlagerung von CO₂-Emissionen in Länder mit weniger strengen Klimaregeln. Für die in ihren Waren eingebetteten Emissionen müssen die Importeure Zertifikate erwerben.
Der CBAM umfasst bislang vor allem Grundstoffe, deren Herstellung als besonders energie- beziehungsweise emissionsintensiv gilt, darunter Eisen, Stahl, Zement, Aluminium und Düngemittel, aber auch Wasserstoff und Strom. Allerdings gibt es die Befürchtung, dass der Klimazoll umgangen werden könnte, indem die Grundstoffe in Drittstaaten wie China weiterverarbeitet und erst dann als fertige oder halbfertige Produkte in die EU eingeführt werden. EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra hat deswegen vorgeschlagen, den CBAM auf 180 Stahl- und Aluminium-intensive Produkte auszuweiten. Damit würden aber zugleich dringend benötigte Importgüter, die weiterverarbeitet werden sollen, teurer werden, was wiederum auf Kritik vonseiten der europäischen Industrie gestoßen ist. So kommentierte der Maschinenbauverband VDMA, die Aufnahme weiterer Produkte erhöhe „die Komplexität, den bürokratischen Aufwand und die Kosten für europäische Unternehmen“ und stehe damit im Widerspruch zu den jüngsten Bemühungen der EU, Bürokratie abzubauen.
Nachteile für Exportunternehmen
Abschließend gelöst ist das Thema „fairer Wettbewerb“ mit CBAM ohnehin noch nicht, denn wenn europäische Hersteller ihre Güter exportieren, konkurrieren sie nach wie vor mit Unternehmen, die im Gegensatz zu ihren europäischen Wettbewerbern keinen CO₂-Preis bezahlen mussten und damit zu niedrigeren Preise anbieten können. Zwar wäre es denkbar, Unternehmen beim Export ihrer Güter aus der EU hinaus ihren gezahlten CO2-Preis zurückzuerstatten. Allerdings gilt solch ein Mechanismus als nicht kompatibel mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), weswegen die EU davor bislang zurückgeschreckt ist, könnten doch EU-Handelspartner wie China oder die USA mit Gegenmaßnahmen in Form von Zöllen reagieren.
Die EU-Kommission schlägt nun die Einrichtung eines „Dekarbonisierungsfonds“ vor, um Unternehmen zu unterstützen, die CBAM-Güter innerhalb der EU herstellen und in Drittstaaten exportieren. Der Fonds soll Unternehmen, deren Güter weiterhin einem Carbon-Leakage-Risiko ausgesetzt sind, einen Teil ihrer Emissionshandelskosten erstatten. Zur Bedingung macht die Kommission allerdings, dass die Unternehmen in die Dekarbonisierung ihrer Produkte investieren.
Wie funktioniert der Emissionshandel?
Um zu verstehen, warum CBAM erst jetzt eingeführt wurde, obgleich Unternehmen schon seit Längerem einen Preis für CO₂-Emissionen zahlen, muss man den EU-Emissionshandel (EU-ETS 1) verstehen. Dieser basiert darauf, dass Unternehmen Zertifikate benötigen, wenn sie CO₂ emittieren. Das 2005 eingeführte EU-ETS funktioniert dabei nach dem sogenannten "Cap & Trade"-Prinzip: Dabei wird durch eine Obergrenze (Cap) festgelegt, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Dementsprechend vergeben die Mitgliedstaaten eine bestimmte Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen, teils über Versteigerungen und teils kostenlos. Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen, der einen Anreiz zur Emissionsreduzierung setzen soll. Die energieintensiven Unternehmen haben die Zertifikate bislang überwiegend kostenlos bekommen, dies ist seit Beginn dieses Jahres anders: Inzwischen bekommen sie deutlich weniger kostenlose Zertifikate im europäischen Emissionshandel zugeteilt als bislang. Deswegen wurde die Einführung von CBAM notwendig.