Stellungnahme

DK-Stellungnahme zu den EBA-Konsultationspapieren (EBA/CP/2024/06 / EBA/CP/2024/07))

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Als Reaktion auf die Einführung des neuen Rahmens für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko in der CRR III (im Wesentlichen Art. 314 CRR III) werden die Offenlegungstabellen und die Melde-Vorlagen zum operationellen Risiko erheblich überarbeitet. Die CRR III ersetzt alle derzeit zulässigen Methoden durch einen einzigen Ansatz, die sogenannte Geschäftsindikator-Komponente (BIC), deren Berechnung auf dem Geschäftsindikator (BI) basiert. Letzterer ist ein auf dem Jahresabschluss basierender Indikator für das operationelle Risiko. Die daraus ebenfalls resultierenden aufsichtlichen Meldepflichten für das operationelle Risiko werden parallel zu den Offenlegungsanforderungen in zwei Konsultationspapiern der Europäischen Bankenaufsicht (EBA CP 2024/06 und 07) konsultiert. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat mit Datum vom 29. April 2024 zu den Konsultationen Stellung genommen. Zu den konkreten Anmerkungen der DK vgl. Sie bitte die jeweiligen Stellungnahmen.

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DK-Stellungnahme zu den EBA-Konsultationspapieren (EBA/CP/2024/06 / EBA/CP/2024/07)) (englisch)

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EBA CP 2024 07 supervisory reporting (englisch)

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