Stellungnahme
09. März 2026
DK zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung Behindertengleichstellungsgesetz
Der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen ein besonderes Anliegen. Die DK setzt sich dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig ist.
DK zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGGÄndG)
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