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3 Fragen, 3 Antworten: Überarbeitung der Aktionärsrichtlinie

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Dr. Stefanie Heun
Kerstin Altendorf
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3 Fragen, 3 Antworten

Die Europäische Kommission will die Richtlinie über Aktionärsrechte evaluieren und weiterentwickeln. Für die privaten Banken ist klar: Eine Weiterentwicklung kann helfen, die Aktionärsrechte effizienter auszuüben und so die europäischen Kapitalmärkte zu stärken. Voraussetzung ist jedoch, dass bestehende Prozesse weiterhin zuverlässig funktionieren und unnötige Hürden entfallen.

Warum wird die Aktionärsrechterichtlinie weiterentwickelt?

Die bisher geltenden Regelungen haben bereits viele Abläufe zwischen Unternehmen, Intermediären (wie Banken) und Aktionären verbessert. In der Praxis zeigen sich jedoch noch Schwachstellen: Die Schnittstelle von den Unternehmen in die Verwahrkette – also die Kette der depotführenden Stellen - führt immer wieder zu ineffizienten Prozessen, die vielfach manuell nachbearbeitet werden müssen.

Dabei existieren längst technische Standards, die einen schnellen und sicheren Austausch ermöglichen. Intermediäre nutzen moderne Infrastrukturen wie das SWIFT-Netzwerk und standardisierte ISO-Formate. Automatisierte „Straight-Through-Processing-Systeme“ beschleunigen den Informationsfluss – vorausgesetzt, alle Beteiligten setzen gemeinsame Standards ein. Eine Weiterentwicklung der Richtlinie sollte daher vor allem eines leisten: Sie muss die bestehenden Marktstrukturen konsequent nutzen und vollautomatisierte Prozesse ermöglichen.

Welche Änderungen schlagen die privaten Banken vor?

Ein zentraler Punkt betrifft die Rolle der Unternehmen. Sie sind Informationsquelle für Unternehmensereignisse wie etwa Hauptversammlungen oder Kapitalmaßnahmen. Damit diese Informationen effizient bei den Aktionärinnen und Aktionären ankommen, sollten die Unternehmen sie in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten bereitstellen.

Fehlen Daten oder liegen sie im falschen Format vor, verursacht dies manuelle Arbeitsschritte. Das macht Abläufe langsamer und teurer. Unternehmen sollten daher verpflichtet werden, ihre Informationen in interoperablen Formaten wie etwa ISO zu liefern und auch selbst empfangen zu können.

Gleichzeitig sollten europäische Vorgaben Hürden abbauen, die automatisierte Prozesse heute erschweren. Dazu zählen einzelne Anforderungen in der Durchführungsverordnung zur Aktionärsidentifikation oder zur Organisation von Hauptversammlungen. Hier helfen klarere und einfachere Regelungen, Abläufe europaweit effizienter zu gestalten.

Auch sollte die Europäische Kommission prüfen, ob die Vorgaben nicht auch auf bestimmte nicht börsennotierte Gesellschaften ausgeweitet werden können. Für Intermediäre macht es kaum einen Unterschied, ob Aktien börsennotiert sind oder nicht. Standardisierte Prozesse würden deshalb auch in diesem Bereich Effizienz schaffen.

Welche Rolle spielen dabei private Anlegerinnen und Anleger?

Private Aktionärinnen und Aktionäre brauchen verständlich aufbereitete Informationen. Technische Formate wie ISO eignen sich für automatisierte Prozesse zwischen Marktteilnehmern, aber nicht für die direkte Kommunikation mit Privatanlegerinnen und -anlegern.

Intermediäre bereiten Informationen daher so auf, dass sie verständlich sind, etwa in Form von Fließtexten oder PDFs. Dieser notwendige Medienwechsel muss bei Fristen und Kostenregelungen berücksichtigt werden.

Außerdem gilt aus Sicht der privaten Banken das Verursacherprinzip: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Aktionäre über wichtige Ereignisse zu informieren und ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte wahrzunehmen. Setzen sie dafür Intermediäre als Dienstleister ein, sollten die Gesellschaften auch die entstehenden Kosten tragen. Ein entsprechendes Modell existiert in Deutschland bereits: die deutsche Kostenverordnung. Sie kann als Vorbild für eine europäische Regelung dienen.

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Leiterin Kapitalmärkte

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