EBA-Konsultation zur Änderung bestehender ITS zu den Meldeanforderung für Marktrisiken
Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt Stellung.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im März 2023 eine öffentliche Konsultation zu ihren Entwürfen zur Änderung der bestehenden technischen Durchführungsstandards (ITS) für die spezifischen Meldeanforderungen für Marktrisiken (FRTB-Meldungen) eingeleitet. Die im Konsultationspapier dargelegten Vorschläge ergänzen die bereits bestehenden Meldepflichten, die Institute im Zusammenhang mit den FRTB-Ansätzen anwenden müssen. Die geplanten Änderungen sollen den Aufsichtsbehörden die notwendigen Daten liefern, um die Umsetzung der FRTB-Ansätze und die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko zu überwachen. Das Konsultationspapier zeigt auch eine Reihe möglicher Änderungen an den ITS zum aufsichtlichen Meldewesen auf, die hauptsächlich den Rahmen für die Begrenzung des Handelsbuchs widerspiegeln. Die DK weist u.a. darauf hin, dass Reportinganforderungen, die nicht auf vorhandenen Kennzahlen basieren, bzw. über den Rahmen der regulatorischen Kapitalermittlung hinausgehen, vermieden bzw. möglichst effizient ausgestaltet werden sollten, um unnötige Aufwände zu vermeiden.
Stellungnahme FRTB reporting

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Thomas Schlüter
Bereichsleiter Kommunikation