Stellungnahme

Benchmark-Verordnung – Konsultation der EU-Kommission zu Drittstaaten-Benchmarks

Profilbild Rene Lorenz
René Lorenz

Mit der Einführung der Benchmark-Verordnung (BMR) wurden auch Regelungen zur Nutzung von Benchmarks von Administratoren aus Drittstaaten eingeführt. Die Übergangsregelung gem. Art. 51 (4) BMR endet am 31.12.2023. Mit der vorliegenden Konsultation will die EU-Kommission die Nutzung und Auswirkungen von Drittstaaten-Benchmarks sowie mögliche Anpassungen des Rahmenwerks bewerten. 

EU COM consultation on 3rd country bm

PDF

EU Com consultation on 3rd country bm detailed list

PDF
Profilbild Rene Lorenz

Kontakt

René Lorenz

Kapitalmärkte

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

Beteiligung an der überarbeiteten Delegierten Verordnung zu Standards

für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat sich im Rahmen des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) initiierten Beteiligungsverfahrens zur Überarbeitung der ESRS sowie zur EU-Taxonomie positioniert.

Stellungnahme

DK - Stellungnahme zum Entwurf des Durchführungsrechtsakts

Nutzer-Onboarding in der EUDI-Wallet nach eIDAS 2.0

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Entwurf der Europäischen Kommission für einen Durchführungsrechtsakt zum Onboarding von Nutzerinnen und Nutzern der Europäischen Digitalen Identitätswallet (EUDI-Wallet) im Rahmen der novellierten eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0).