Artikel

Gemeinsamer Haushalt, Gemeinschaftskonto?

Kathleen Altmann
Kathleen Altmann

Am Valentinstag zählt nur die Liebe. Über Geld zu reden ist aber gerade auch für junge Paare wichtig. Spätestens, wenn eine gemeinsame Wohnung bezogen wird und die Lebenshaltungskosten gemeinsam bestritten werden sollen. Dann stellt sich auch die Frage, ob zusätzlich zu den eigenen Konten ein gemeinsames Konto sinnvoll ist. 

Entscheiden sich beide für ein Gemeinschaftskonto, kann das die Haushaltsführung im Alltag durchaus erleichtern. Dabei ist es wichtig einen Überblick über die laufenden Kosten zu behalten und eine faire Regelung mit Blick auf die verschiedenen Einkommen zu erreichen. Hierbei hilft es, wenn Ausgaben mit einem Haushaltsbuch oder einer passendenden App dokumentiert und den Einnahmen gegenübergestellt werden. Mit einem Gemeinschaftskonto können alle gemeinsamen Zahlungen, wie Miete, gemeinsame Anschaffungen oder Versicherungen über Daueraufträge oder Lastschriften abgewickelt werden. Das Konto hilft aber auch dabei, gemeinsam langfristige Sparziele zu erreichen, etwa für einen Urlaub, Möbel oder fällige Renovierungsarbeiten.

Klassisches Gemeinschaftskonto: das Oder-Konto

Bei einem Gemeinschaftskonto können zwei verschiedene Arten gewählt werden. In Form des so genannten „Oder-Kontos“ kann jeder Kontoinhaber grundsätzlich allein über das Konto verfügen. Unabhängig vom anderen kann beispielsweise Geld überwiesen oder abgehoben werden. Anders ist es beim eher selten anzutreffenden „Und-Konto“, bei dem jede Verfügung eines Kontoinhabers der Zustimmung des anderen bedarf. 

Gut zu wissen: Beim Oder-Konto können insbesondere keine Kreditverträge zu Lasten des Gemeinschaftskontos allein abgeschlossen werden. Auch hier ist die Mitwirkung des anderen Kontoinhabers erforderlich.

Gemeinsam wirtschaften, gemeinsam haften

Wer ein Gemeinschaftskonto eröffnet, sollte sich bewusst sein, dass beide Partner gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank haften. Das bedeutet, dass die Bank jeden Kontoinhaber in voller Höhe in Anspruch nehmen kann, wenn eine Verbindlichkeit, wie beispielsweise aus einer Kontoüberziehung, ausgeglichen werden muss. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Und- oder ein Oder-Konto handelt.

Einzelverfügungsbefugnis kann widerrufen werden

Auch wenn sich ein Paar trennt, kann bei einem Oder-Konto der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin weiterhin allein über das Konto verfügen, im Extremfall also auch das Guthaben komplett abheben.

Damit es erst gar nicht dazu kommen kann, besteht allerdings die Möglichkeit die Einzelverfügungsbefugnis jederzeit gegenüber der Bank zu widerrufen. Ab diesem Zeitpunkt kann man nur noch gemeinsam über das Konto verfügen.

Kathleen Altmann

Kontakt

Kathleen Altmann

Pressesprecherin

Das könnte Sie auch interessieren:

Mann schließt sene Reisetasche mit Schloss
Artikel

Kreuzfahrt und Finanzen: Tipps für einen kostenbewussten Urlaub

Mehrere Länder in kurzer Zeit entdecken, andere Kulturen erleben und dennoch immer im selben Bett schlafen - genau das macht Kreuzfahrten so beliebt. Mit gezielten Finanztipps behalten Sie Ihre Ausgaben im Griff und vermeiden ungewollte Zusatzkosten.

Mann sitzt grübelnd über Handy mit Laptop am Tisch
Artikel

Überweisung und Lastschrift: Wann lohnt sich was?

Millionen Rechnungen werden täglich per Überweisung oder Lastschrift bezahlt. Welche Variante passt, hängt vor allem davon ab, wie oft Sie zahlen und wie viel Kontrolle Sie behalten wollen.

Mann bezahlt kontaktlos in einem Laden
Artikel

So nutzen Sie Biometrie sicher beim Bezahlen

Biometrische Verfahren können die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit im Zahlungsverkehr verbessern, vor allem beim Mobile Payment. Dabei autorisieren Sie Zahlungen per Smartphone oder Wearable über einzigartige Körpermerkmale wie Fingerabdruck oder Gesichtsscan.