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DK zum Standortförderungsgesetz: Millionenkreditmeldewesens abschaffen längst überfällig

Juliane Weiß
Juliane Weiß

Mit dem Entwurf des Standortfördergesetzes (StoFöG) soll das quartalsweise Millionenkreditmeldewesen nach § 14 KWG zum 30. Dezember 2026 abgeschafft werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt diesen längst überfälligen Schritt zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung in der Bankenregulierung sehr.

„Die Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens ist ein sehr starkes Signal für eine tatsächliche Entlastung der Institute und Entbürokratisierung in der Bankenregulierung“, betont Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), federführend für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). Derzeit sind Institute verpflichtet, vierteljährlich alle Kreditengagements oberhalb von einer Million Euro zu melden. Das ist administrativ aufwendig, bringt jedoch kaum einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn.

Die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens darf allerdings nicht dazu führen, dass die Institute im Falle aufsichtlicher Datenlücken durch neue Datenerhebungen belastet werden.

Aus Sicht der DK ist der Entwurf des StoFöG, der auch Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts sowie zur Umsetzung von EU-Richtlinien enthält, richtig und notwendig, um den Finanzstandort Deutschland weiter zu fördern.

Allerdings gibt es noch Nachbesserungsbedarf: Die Einführung von praxistauglichen und rechtssicheren Regelungen für die Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen würde Kreditinstitute in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten wettbewerbsfähig machen.

Weitere Schritte sollten folgen, um das Meldesystem insgesamt schlanker, effizienter und stärker am tatsächlichen Aufsichtsbedarf auszurichten. Die DK wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass regulatorische Berichtspflichten künftig noch gezielter und ressourcenschonender ausgestaltet werden.

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