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Abschluss der CMDI-Reform: DK fordert praxistaugliche Umsetzung und Übergangsfristen 

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Nach rund drei Jahren Verhandlungen haben Europäisches Parlament und Rat die Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI) abgeschlossen. Mit der formalen Verabschiedung beginnt nun die nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bewertet das Ergebnis insgesamt als ausgewogenen politischen Kompromiss, dessen konkrete Ausgestaltung in der Praxis nun entscheidend sein wird.

"Jetzt kommt es darauf an, die neuen Vorgaben mit Augenmaß umzusetzen. Die vorgesehenen Übergangsfristen sollten vom deutschen Gesetzgeber genutzt werden, damit sich Institute und Sicherungssysteme auf die Änderungen einstellen können – insbesondere dort, wo zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht“, so Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, stellvertretend für die DK.

Positiv bewertet die DK, dass die Superpräferenz der Einlagensicherungssysteme in Insolvenzverfahren erhalten bleibt und die ursprünglich vorgesehene pauschale Ausweitung des Abwicklungsregimes auf kleinere und mittlere Institute begrenzt wurde. Auch die Funktionsfähigkeit institutssichernder Systeme bleibt gewahrt. Der herausragenden Bedeutung von alternativen und präventiven Maßnahmen wird ebenfalls Rechnung getragen. Entscheidend bleibt jedoch, dass ihre Anwendung praxistauglich ausgestaltet ist und die notwendige Flexibilität gewahrt bleibt.

Gleichzeitig bestehen mit Blick auf die praktische Umsetzung weiterhin offene Fragen. Dies betrifft insbesondere die künftige Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen. Die erweiterten Möglichkeiten, im Rahmen von CMDI über das sogenannte Bridge-the-Gap-Instrument Mittel der Einlagensicherung zur Schließung von Finanzierungslücken einzusetzen, können zu erheblichen zusätzlichen Belastungen der nationalen Systeme führen. Auch die geplante Neuausrichtung des Least-Cost-Tests birgt die Gefahr von Fehlanreizen und einer übermäßigen Inanspruchnahme der Einlagensicherung. Zudem wurde es versäumt, das Durchleitgeschäft im Rahmen der MREL-Festlegung gesetzlich auszunehmen, um den Finanzierungsspielraum und die Förderinfrastruktur gerade in einer Phase hoher investiver Anforderungen zu stärken.

„Wichtig ist, dass die neuen Vorgaben in der Praxis mit Augenmaß angewendet werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf den neu gefassten Prozess zur Einstufung als Abwicklungseinheit. Zusätzliche Komplexität oder finanzielle Belastungen dürfen die Funktionsfähigkeit der Systeme nicht beeinträchtigen“, fordert Quinten. Die DK wird die Umsetzung der Reform auf nationaler Ebene konstruktiv begleiten. Ziel bleibt ein stabiles, praktikables und ausgewogenes Regelwerk, das die Vielfalt der europäischen Bankenlandschaft erhält und funktionierende nationale Sicherungssysteme stärkt, statt sie zu schwächen.

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